Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.)

Hinweis

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Auf dem Landweg können pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Auf dem Luftweg können pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Personen unter 15 Jahren können nur Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro abgabenfrei einführen ("Reisefreigrenze"). Dies gilt sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg.

Soll eine Ware eingeführt werden, deren Wert 300 Euro (auf dem Landweg) bzw. 430 Euro (auf dem Luftweg) übersteigt, kann diese nicht auf die Reisefreigrenzen von mehreren Personen aufgeteilt werden.

Für Waren, deren Wert die Freigrenze übersteigt, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Ist ein Rotkanal eingerichtet, muss dieser benützt werden. Ist kein Rotkanal eingerichtet, müssen die Waren von der/dem Reisenden aus selbst deklariert werden. Abgabenbefreiungen werden auch dann berücksichtigt. Treibstoff darf bis zu einer Menge von 10 Litern in einem feuerfesten Reservekanister mitgeführt werden. Auch die Vorschriften zur Mitnahme von Pyrotechnischen Gegenständen und Waffen sind zu beachten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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