Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zur Diversion

Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Wenn ein Betroffener ein derartiges Angebot erhält, sollte er Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ( BMJ), bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit).

Hinweis

Die Diversion wurde im Jahr 2000 auch für das Erwachsenenstrafrecht eingeführt – bis zu diesem Zeitpunkt fand sie ausschließlich im Jugendstrafrecht Verwendung.

Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist somit nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdeliktes nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.

Achtung

In bestimmten Fällen kann es für den Betroffenen dennoch günstiger sein, die Diversion abzulehnen. Dies sollte unbedingt mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Ein Verzeichnis aller österreichischen Rechtsanwälte findet sich auf der Seite des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Darüber hinaus haben die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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