Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

Hinweis

Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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