Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Fahrausbildung – Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Klassen

Die Fahrschulausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unterrichtsstunden werden in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Hinweis

Detaillierte Informationen zur Grundausbildung in der Fahrschule für L17 (B-Führerschein mit 17 Jahren) sowie zur Vor- und Grundschulung in der Fahrschule für "L" (Übungsfahrten) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen, der mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, und einem klassenspezifischen Teil, je nach angestrebter Klasse. Im Falle der Ausdehnung der Lenkberechtigung der Klasse C1 auf die Klasse C oder der Klasse D1 auf D ist keine theoretische Ausbildung zu absolvieren. Die Lehrinhalte der klassenspezifischen Teile werden auf mindestens folgende Unterrichtseinheiten aufgeteilt:

Vorgeschriebene Unterrichtseinheiten für die jeweiligen Führerscheinklassen
(Unter-)Klassen jeweiliger klassenspezifischer Teil in UE
A 6
B 12
BE 3
C1 8
C 10
CE (C1E) oder DE (D1E) 6
D1 (Ausdehnung von B) 8
D1 (Ausdehnung von C/C1) 4
D (Ausdehnung von B) 12
D (Ausdehnung von C) 4
F 4

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr (städtisches Gebiet), Fahrten im Schnellverkehr (z.B. Autobahn, Autostraße) sowie Nachtfahrten. Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung beträgt:

Vorgeschriebene praktische Unterrichtseinheiten für die jeweiligen Führerscheinklassen
(Unter-)Klassen Unterrichtseinheiten (UE)
A
  • 14 UE, wobei mindestens 10 UE davon auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen sind
  • Personen, die bei Antragstellung auf Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse A 39 Jahre oder älter sind, müssen zusätzlich 2 UE auf Straßen mit öffentlichem Verkehr absolvieren. Dabei wird speziell der Umgang mit schweren Motorrädern der Klasse A trainiert und Risikokompetenz mit diesen Fahrzeugen vermittelt. Überdies sind bei dieser Personengruppe die letzten 4 UE im öffentlichen Verkehr durchzuführen, die einen hohen Anteil auf Freilandstraßen umfassen muss.
B
  • 3 UE Vorschulung
  • 3 UE Grundschulung
  • 6 UE Hauptschulung
  • 5 UE Perfektionsschulung einschließlich 3 UE Sonderfahrten
    • 1 UE Nachtfahrt
    • 1 UE Autobahnfahrt
    • 1 UE Überlandfahrt
    • Wobei die Nachtfahrt auch bereits im Rahmen der Hauptschulung absolviert werden kann; die Perfektionsschulung hat aber auch in diesen Fällen 5 UE zu umfassen.
    • Es muss keine Nachtfahrt im Rahmen der Fahrschulausbildung durchgeführt werden, wenn Übungsfahrten gem. § 122 KFG ("L") absolviert werden.
  • 1 UE Prüfungsvorbereitung
B und BE Zusätzlich zur Klasse B 4 UE BE
B und C/C1 20 UE, davon 8 B und 12 C/C1
B und C/C1 und CE (C1E) 22 UE, davon 8 B, 10 C und 4 CE/C1E
B und D/D1 20 UE, davon 8 B und 12 D/D1
B und C/C1 und D/D1 26 UE, davon 8 B, 10 C/C1 und 8 D/D1
B und C/C1 und CE (C1E) und D/D1 28 UE, davon 8 B, 8 C/C1, 8 D/D1 und 4 CE/C1E
F 4 UE

* Anstelle der Hauptschulung für die Klasse B in der Fahrschule können auch Übungsfahrten ("L") absolviert werden.

Die praktische Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 darf erst nach Abschluss der Vor- und Grundschulung sowie einer Sonderfahrt (Überlandfahrt) für die Klasse B begonnen werden. Erst nach Beendigung der praktischen Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 erfolgt die Abschlussausbildung für die Klasse B (eine Nacht- und eine Autobahnfahrt).

Rechtsgrundlagen

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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