Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Schülertransporte

Allgemeine Informationen

Schülertransporte gemäß dem Kraftfahrgesetz können mit Pkw oder mit Omnibussen durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Um einen Schülertransport lenken zu dürfen, benötigt man jedenfalls die Lenkberechtigung für die betreffende Klasse. Weiters muss die Vertrauenswürdigkeit (keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften in den letzten fünf Jahren) der Antragstellerin/des Antragstellers gegeben sein.

Daneben ist Folgendes notwendig:

  • Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen einen Schülertransportausweis
  • Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen entweder einen Schülertransportausweis oder die Eintragung des Unionscodes "95" im Führerschein.

Schülertransportausweis

Der Schülertransportausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.

Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen für den Ausweis:

  • Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens drei Jahren
  • Außerhalb der Probezeit
  • Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt

Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen für den Ausweis:

  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:

Verfahrensablauf

Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Schülertransportausweis bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.

Erforderliche Unterlagen

  • (Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
  • Kopie des Führerscheins
  • Zusätzlich für Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B den Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden

Kosten

  • Antragsgebühr: 14,30 Euro
  • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
  • Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro
  • Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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