Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Gewählte Verteidigung

Beschuldigte oder Angeklagte können jederzeit (auch in den Fällen der notwendigen Verteidigung) einen oder mehrere Verteidiger mit ihrer Verteidigung betrauen und diese Verteidigung auch jederzeit auf eine andere Person übertragen, d.h. den Verteidiger wechseln (Wahlverteidigung).

Als Verteidiger sind u.a. alle österreichischen Rechtsanwälte zugelassen. Ein Verzeichnis der Verteidiger führt die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes.

Wer im Strafverfahren einen Verteidiger bestellt, hat in der Regel auch die für diese Vertretung anfallenden Kosten zu tragen.

Wird ein Angeklagter freigesprochen oder das Strafverfahren nach Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage eingestellt, leistet der Bund auf Antrag einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung. Der Beitrag umfasst die von dem Angeklagten geleisteten Barauslagen und einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers.

Dieser Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers wird im Einzelfall festgesetzt und darf folgende Beträge nicht übersteigen:

  • im Verfahren vor den Geschworenengerichten: 10.000 Euro
  • im Verfahren vor den Schöffengerichten: 5.000 Euro
  • im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts: 3.000 Euro
  • im Verfahren vor dem Einzelrichter eines Bezirksgerichts: 1.000 Euro

Diese Beträge liegen im Normalfall unter den Kosten eines Verteidigers. Auch ein Freispruch kann daher finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltskammern der Bundesländer ( RAK)

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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