Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Visumkategorien

Alle Arten von Visa werden grundsätzlich von Vertretungsbehörden (→ BMEIA) im Ausland erteilt. Eine Visumerteilung oder –verlängerung im Inland bzw. eine Visumerteilung an der Grenze ist nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig.

Nähere Informationen zum Antrag auf ein Visum für Drittstaatsangehörige finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Visum A: Flugtransitvisum

Grundsätzlich sind Fremde, die während einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz den Transitraum oder das Flugzeug nicht verlassen, nicht visumpflichtig.

Staatsangehörige einiger Staaten benötigen für den Transit über einen österreichischen Flugplatz ein Visum A, sofern sie nicht unter die definierten Ausnahmefälle fallen. (Die Staaten bzw. Ausnahmefälle sind der Liste der Visumspflichten zu entnehmen.) Visa A dürfen im Inland grundsätzlich nicht erteilt werden. Eine Erteilung an der Grenze ist – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen.

Visum C: Reisevisum

Dabei handelt es sich um das klassische Touristenvisum. Das Visum C kann bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden und berechtigt die Inhaberin/den Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt im Gebiet der Schengenstaaten.

Schengenstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Visum D: Aufenthaltsvisum

Visa D berechtigen grundsätzlich zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. In Ausnahmefällen ist auch die Erteilung eines Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten (z.B. auf Basis eines internationalen Abkommens) oder mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 91 Tagen (Visaverlängerung im Inland) möglich.

Ein von Österreich oder einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt die Inhaberin/den Inhaber, sich aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisedokuments bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-MS zu bewegen, sofern die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c und e des Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und die Person nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betroffenen Mitgliedstaats steht.

Visa D können im Ausland nur von einer österreichischen Vertretungsbehörde erteilt werden. Wird Österreich in einem Staat von einem anderen Schengenstaat vertreten, kann diese Vertretung nur Schengenvisa erteilen. Wird ein Visum D benötigt, muss man sich an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in einem Nachbarstaat wenden.

Tipp

Nähere Auskünfte zu den Einreisebestimmungen für Österreich erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3557 (8.00 bis 12.00 Uhr) des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung V/B/7.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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