Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zur Grundbuchseinsicht

Beim Erwerb von Grund und Boden (z.B. Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es unumgänglich, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer als Eigentümerin/ Eigentümer eingetragen ist und welche Belastungen bestehen.

Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.

Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug enthaltenen Angaben zu Grundstücken, wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse usw., stammen aus dem Kataster und sind unverbindlich. Die Benützungsart wird vom Vermessungsamt nach der Natur erfasst und steht in keinem Zusammenhang mit der von der Gemeinde festgelegten Flächenwidmung.

Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk "Änderung der Fläche in Vorbereitung", so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen.

Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind. In besonderem Maße gilt dies für Grundbuchsauszüge bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen, deren Ausdruck über die ganze Liegenschaft oft viele Seiten lang ist. Es ist allerdings möglich, gezielt nur nach bestimmten Anteilen abzufragen und damit einen in der Regel kurzen Grundbuchsauszug über eine bestimmte Wohnung zu erhalten. Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch von der Käuferin/dem Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden!

Tipp

Das Studium eines Grundbuchsauszugs ist nicht leicht. Fragen Sie, falls Sie eine Eintragung nicht verstehen, unbedingt z.B. bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder bei der Wohnberatungsstelle und natürlich bei jedem Grundbuchsgericht Ihres Bundeslandes nach.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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