Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

Voraussetzungen

Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
  • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
  • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind hinsichtlich der Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
  • Kriegsvertriebene aus der Ukraine mit einem Vertriebenenausweis (blaue Karte)

Hinweis

Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

Kauf von Dienstleistungsschecks

Der DLS ist

  • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
  • in diversen Trafiken sowie
  • bei der Post erhältlich.

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Kosten

  • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
  • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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