Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Kennzeichenwechsel

Hinweis

Seit 1. Dezember 2023 kann eine digitale Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig auch ohne Angabe von Gründen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/ der Zulassungsbesitzer nicht ändert.

Die Digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Grundsätzlich kann eine digitale Vignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig ohne Angabe von Gründen gegen Aufwandsersatz von 18 Euro auf einen anderes Kfz-Kennzeichen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert.

Darüber hinaus ist eine Umregistrierung einer digitalen Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn in folgenden Fällen immer möglich, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert:

  • Wohnsitzwechsel der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers, wenn ihr/ihm aufgrund der dadurch erforderlichen Neuzulassung ihres/seines Kraftfahrzeugs ein neues Kennzeichen zugewiesen wird (z.B. Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Verwaltungsbezirk)
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
  • Zuweisung eines Wunschkennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen aufgrund von Verzicht auf das Wunschkennzeichen bzw. Erlöschen des Wunschkennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
  • neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)
  • in vergleichbaren Fällen

Es werden von der ASFINAG 18 Euro Aufwandsersatz für die Umregistrierung eingehoben. Der Aufwandsersatz wird jedoch in folgenden Fällen rückerstattet:

  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
  • neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)

Eine Umregistrierung ist im ASFINAG-Mautshop und bei ASFINAG-Mautstellen, sowie bei ausgewählten Vertriebsstellen, die diese Serviceleistung anbieten, möglich. Die geeigneten Nachweisdokumente für die Umregistrierung sind der ASFINAG vorzulegen bzw. zu übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Umregistrierung auf das neue Kennzeichen vor der nächsten Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen mit dem neuen Kennzeichen erfolgen muss. Wird die Umregistrierung im ASFINAG-Mautshop beantragt, wird die Umregistrierung vorläufig sofort wirksam. Erst nach positiver Nachweisprüfung durch die ASFINAG wird die Digitale Vignette endgültig auf das neu zugewiesene Kfz-Kennzeichen umregistriert.

Vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Vignette sind Änderungen des Kennzeichens kostenlos möglich.

Für sämtliche Änderungen des Kennzeichens im ASFINAG-Mautshop ist eine Registrierung im ASFINAG-Kundenkonto notwendig.

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

insbesondere § 49 Abs. 4 Z 5 und § 50 Abs. 2 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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