Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und eventuell ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) zum Termin mit. Ein Passfoto ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder
•    einen österreichischen Reisepass (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) oder
•    einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als ein Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
•    ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.

Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen oder Dienststellen des Finanzamtes Österreich):

Achtung

Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Hinweis

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung einen Bezug zum Inland (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

Finanzämter

Landespolizeidirektionen

Nutzen Sie die Online-Terminreservierung zur Buchung eines Termins.

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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