Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Kennzeichen für Fahrrad-Heckträger

Kennzeichentafel müssen stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar sind. Da Fahrrad-Heckträger, die hintere Kfz-Kennzeichentafel verdecken, gibt es für diese eigene rote Kennzeichentafeln. Ein Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist bei deren Verwendung nicht mehr notwendig. Diese rote zusätzliche Kennzeichentafel hat dasselbe Kennzeichen wie das Kfz. Die Ausgabe erfolgt bei der Zulassungsstelle einer Versicherung des Wohnsitzbezirkes.

Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist nicht verpflichtend. Das Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.

Achtung

Seit 12. April 2021 gibt es neue rote Kennzeichentafeln für Fahrrad-Heckträger, die das internationale Unterscheidungszeichen tragen und daher in der Regel auch im Ausland anerkannt werden. Es besteht keine Umtauschpflicht. Bei der Verwendung von älteren roten Kennzeichentafel wird weiterhin empfohlen, für Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger anzubringen, damit es zu keinen Beanstandungen kommt. Betroffene sollten sich jedenfalls über die länderspezifischen Regeln zur Befestigung von Fahrrädern auf  Kfz informieren.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 49 Abs 3 und 8 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Es wurden keine Dokumente gefunden.