Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung

Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Betreuung gewährleistet.

Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Tipp

Details zu den Kompetenzen der Betreuungspersonen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung; sie können eine Betreuungsperson

  • engagieren, die selbstständig tätig ist, oder
  • im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen.

Detaillierte Erläuterungen zu diesen beiden Möglichkeiten finden sich in den auf oesterreich.gv.at auf den Seiten: Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft und Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Kosten (Sozialversicherung, Lohn- bzw. Einkommensteuer) der 24-Stunden-Betreuung und den Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson.

Weiters bietet Ihnen oesterreich.gv.at Informationen auf den Seiten zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung – eine Zuwendung kann ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden – sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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