Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Minderjährige

Kinder und Jugendliche können nur eingeschränkt Verträge abschließen. Das gilt auch beim Online-Shopping.

Zwischen 7 und 14 Jahren sind Kinder bzw. Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen ohne Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten nur sogenannte Taschengeldgeschäfte abschließen. Sie können also kleine Geschäfte des alltäglichen Lebens gültig abschließen (z.B. Kauf von Süßigkeiten, Büchern, Kinokarten).

In der Regel fallen Geschäfte über das Internet nicht unter die sogenannten Taschengeldgeschäfte und erfordern daher die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten.

Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.

Zwischen 14 und 18 Jahren ist jede Jugendliche/jeder Jugendliche – da Minderjährige in aller Regel im Umgang mit Rechtsgeschäften nicht erfahren sind – ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, sie/er darf aber mehr tun.

Die Jugendliche/der Jugendliche darf nun das Taschengeld bzw. das eigene Einkommen nach eigenem Ermessen ausgeben. Das gilt auch für Geschäfte über das Internet. Wichtig ist, dass mit den Ausgaben nicht die Lebensbedürfnisse gefährdet werden. Das ist dann der Fall, wenn das gesamte Arbeitseinkommen für beispielsweise die Anschaffung eines Mopeds ausgegeben wird. Für derartige Rechtsgeschäfte wird jedenfalls die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten benötigt. Fehlt diese, kommt kein gültiger Vertrag zu Stande.

Auch in diesen Fällen kann die Zustimmung nachträglich erteilt werden.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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