Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken in Österreich.

Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen, Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum der Verkäuferin/des Verkäufers, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche.

Zu diesem Zweck sollten Sie sich einen möglichst aktuellen Grundbuchsauszug verschaffen, den Sie bei jedem Bezirksgericht (→ BMJ) oder Vermessungsamt (→ BEV) über jede in Österreich gelegene Liegenschaft erhalten.

Das Grundbuch ist auch online abfragbar! Eine solche Abfrage ist jedoch kostenpflichtig. Der Datenbankzugang erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz über die dafür eingerichteten Verrechnungsstellen.

Über Zugang zum Grundbuch verfügen aber auch Notarinnen/Notare (→ ÖNK) und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (→ ÖRAK) sowie eine Reihe anderer mit Grundstückstransaktionen befasster Personen und Stellen.

Für die Grundbuchsabfrage sollten Sie die so genannte Einlagezahl (abgekürzt mit "EZ") der Liegenschaft und die Katastralgemeinde (abgekürzt mit "KG"), in der sie liegt, kennen, zumindest aber die Grundstücksadresse bzw. die Grundstücksnummer. Am einfachsten wird es wohl sein, die Liegenschaftseigentümerin/den Liegenschaftseigentümer um eine Kopie eines Grundbuchsauszugs zu bitten.

Achtung

Seit Erstellung dieses Auszugs können weitere Eintragungen im Grundbuch vorgenommen worden sein! Bei einem mit erheblichen Risken verbundenen Grundstückskauf zeugt die Beachtung des Grundsatzes "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" nicht von unhöflichem Misstrauen, sondern von wirtschaftlicher Vernunft. Beachten Sie, dass es auch Belastungen einer Immobilie gibt, die nicht im Grundbuchsauszug ersichtlich sind (etwa eine Vereinbarung der Miteigentümer im Wohnungseigentum, die nicht in das Grundbuch eingetragen wurde, aber dennoch verbindlich ist).

Schauen Sie sich zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen die Liegenschaft auch in natura an und prüfen Sie, ob Dienstbarkeiten (vor allem Wegerechte) offenkundig sind!

Weiterführende Links

Grundstücksdatenbank und Verrechnungsstellen (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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